5.a) Beitragsordnung
Festsetzung des/der ersten Jahresbeiträge, gestaffelt nach Mitgliedsart.
Nach Austausch über die Höhe des jährlich zu leistenden Mitgliedsbeitrages wurde festgelegt, dass die Beiträge bis zur ersten Mitgliederversammlung vorläufig wie folgt gestaffelt werden:
Außerordentliches Mitglied (Auszubildende) : | 80,– |
Berufsanfänger 1. + 2. Jahr : | 120,– |
Ab dem 3. Berufsjahr Vollbeitrag : | 160,– |