Zum Inhalt springen

Berufsverband zertifizierter Vitalogist*innen (BzV)

Was ist das?

Der „Berufsverband zertifizierter Vitalogist*innen e.V.“ (BzV) versteht sich als Standesorganisation ausgebildeter und geprüfter Vitalogisten*innen.

Was sind die Aufgaben des BzV?

Der BzV bildet im Rahmen der zugrunde liegenden Satzung aus der Summe der Kompetenzen seiner Mitglieder das handlungsfähige und starke Instrument zur Vertretung der Interessen seiner Mitglieder auf fachlichem und rechtlichem Gebiet gegenüber Verwaltungen, politischen Entscheidern, Parteien, Medien und anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Darüber hinaus sorgt der BzV für Präsenz und steigert so den Bekanntheitsgrad der Vitalogie® und der Vitalogist*innen sowie der damit verbunden Behandlungsweisen im Dienste der Gesunderhaltung im öffentlichen Bewusstsein. Mittel zur Erreichung dieses Zieles sind zum Beispiel Pressemitteilungen, öffentliche Vorträge, Patienteninformationen und andere.

Zudem sieht der BzV eine Aufgabe darin, Synergieeffekte zur Steigerung der Effizienz innerhalb der Verbandsstrukturen und durch die Gewinnung externer Partner zum Nutzen der Mitglieder zu erzeugen.

Weiterhin ist der BzV Ansprechpartner für Mitglieder bei auftretenden Schwierigkeiten und bietet Hilfe bei der Bewältigung und der Entwicklung übertragbarer Lösungsstrategien.

Für seine Mitglieder stellt der BzV eine sichere und geschützte Plattform zum effektiven, fachlichen Austausch unter den Mitgliedern sowie mit den Verantwortlichen des BzVs bereit.

Und auch die Aufrechterhaltung des politischen und konfessionellen Neutralitätsgebots sieht der BzV als seine Aufgabe an.

Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es und wer kann Mitglied werden?

Der BzV nimmt ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Fördermitglieder sowie Ehrenmitglieder in seinen Reihen auf.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer als ausgebildeter und geprüfter Vitalogist*in im In- oder/und Ausland tätig ist.

Außerordentliches Mitglied kann werden, wer sich in einer vom BzV anerkannten Form auf die berufliche Ausübung der Vitalogie® vorbereitet.

Förderndes Mitglied kann werden, wer die Ziele und Bestrebungen des BzV unterstützen will, auch ohne die Voraussetzungen für die ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft zu besitzen.

Ehrenmitglied werden kann, wer wegen besonderer Verdienste um den BzV oder um die Vitalogie® vom Vorstand ernannt wird.

Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich, per Brief, über die Webseite des BzV oder per E-Mail an den Vorstand des BzV zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Berufsverband zertifizierter Vitalogisten
Wirbelsäule Vitalogie